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Autorenempfehlungen:
Die "Praktische Arbeitsmedizin" ist eine Zeitschrift, die von der Weitergabe praktischer Erfahrungen ihrer Leser lebt. Alle, die ihr Wissen mit anderen teilen möchten, sind dazu eingeladen, mitzuwirken. Insbesondere solche Artikel, die Hilfen bei der Bewältigung der täglichen betriebsärztlichen Arbeit "vor Ort" leisten, werden bevorzugt zur Veröffentlichung angenommen. Relevanz und Handlungshilfen für die arbeitsmedizinische Tätigkeit bei der Betreuung der Mitarbeiter, für die Tätigkeit im Betrieb und für den Betrieb sollen unsere Artikel auszeichnen.

Die nachfolgenden inhaltlichen (siehe I.) und formalen (II.) Hinweise sollen in erster Linie den Autoren von Artikeln eine Hilfestellung geben; die Autoren werden gebeten, die Hinweise zu berücksichtigen, soweit sie für sie relevant sind. Mit der Einheitlichkeit des optischen Auftritts wollen wir in zweiter Linie dem Leser einen hohen Wiedererkennungseffekt vermitteln.

Manuskripte bitte als Microsoft Word-Datei an einen der Schriftleiter oder an die BsAfB-Geschäftsstelle (info@bsafb.de) als E-Mail-Anhang senden. Bilder sollten gesondert in guter Auflösung, zum Beispiel im JPEG-Format, als E-Mail-Anhang verschickt werden. 

I. Hinweise zur inhaltlichen Ausarbeitung
Die Publikation sollte inhaltlich gegliedert und in sich schlüssig angelegt sein. Die Reihenfolge der Gliederungspunkte (1., 2., 3….) folgt einem klaren "roten Faden". Eine weitere Untergliederung (1.1., 1.2., 1.3., 2.1…) dient dem Leseverständnis; sie muss den Beitrag einerseits klar strukturieren, darf aber nicht zu kleinteilig sein.

1.    Problemdarstellung/Ausgangssituation
Jede Publikation sollte grundsätzlich ein einleitendes Kapitel enthalten. Hierin ist die relevante Fragestellung/Hypothese zu entwickeln.

2.    Thema und Zielsetzung des Beitrages
Es schließt sich die Zielsetzung des Beitrages an.

3.    (gegebenenfalls) Kollektiv und Methoden
In diesem Abschnitt sind Angaben zum Untersuchungskollektiv sowie die eingesetzten Methoden und alle Arbeitsschritte darzustellen.

4.    Ergebnisse
Hier interessiert insbesondere, in welcher Weise die Ergebnisse zur Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Frage beitragen. Auch erwartete, aber so nicht eingetretene Ergebnisse sind für den Leser von großem Interesse und sollten benannt werden.

5.    Schlussfolgerungen/Diskussion
Diskutieren Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit im Spiegel der Ergebnisse anderer Autoren und stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen nachvollziehbar dar.

6.    Literatur
Es schließt sich die Angabe der im Text verwendeten Literatur (und nur der!) an; zur Gestaltung siehe II.9

II. Hinweise zur formalen Gestaltung der Arbeit
"Praktische Arbeitsmedizin" folgt den Regeln der neuen Rechtschreibung. Bitte ziehen Sie in Zweifelsfällen den Duden® zu Rate.

1.    Umfang
Die Güte einer praxisnahen Publikation zeichnet sich nicht zuletzt auch durch eine Beschränkung auf das Wesentliche aus. Deshalb sollte der Umfang eingereichter Arbeiten nicht mehr als 10 Manuskriptseiten inkl. Zusammenfassung sowie aller Tabellen und Abbildungen betragen. Ausnahmen sind vorher (!) mit dem Herausgeber abzusprechen.

2.    Formatierungen
Richten Sie Ihre Manuskriptseite mit jeweils 2,5 cm Seitenrand ein, wählen Sie als Schrift Arial und als Schriftgröße 12 pt. Schreiben Sie linksbündig im Flattersatz und ohne automatische Trennung. Bitte verzichten Sie auch auf weitere Seiten-/Absatzformatierungen (z. B. Tabulatoren) oder automatische Formatzuweisungen, z. B. bei Aufzählungen. Sie erleichtern damit die weitere Textverarbeitung erheblich.

3.    Titelblatt
Jedem Manuskript ist ein gesondertes Titelblatt beizufügen: Es muss Vor- und Zunamen des Verfassers und aller Mitautoren, deren akademische Titel, alle Anschriften, eine Korrespondenzadresse, das Datum und den Titel des Beitrages enthalten.

4.    Zusammenfassung/Schlagwörter
4.1 Zusammenfassung
Vor dem eigentlichen Text steht eine Zusammenfassung, die dem Leser Entscheidungshilfe sein muss, ob sich das Weiterlesen für ihn lohnt. Die Länge der Zusammenfassung soll 150 Wörter nicht überschreiten.

4.2 Schlagwörter
Jeder Autor muss zu seinem Beitrag Schlagwörter benennen; deren Anzahl darf maximal fünf (5) betragen.

5.    Tabellen und Abbildungen
Tabellen und Abbildungen leisten nur dann einen wesentlichen Beitrag, wenn sie Inhalte des Textes in klarer Form zusammenfassen. Sie müssen bereits anhand ihrer Legende eindeutig verständlich sein. Keinesfalls dürfen Tabellen und Abbildungen im Text bereits Geschriebenes lediglich erneut darstellen.
Wenn Sie Tabellen und/oder Abbildungen verwenden, beziffern Sie diese bitte in der Reihenfolge ihres Auftretens im Text (Tabelle 1/Abbildung 1) und fügen Sie diese am Ende des Dokuments oder in einer gesonderten Datei bei. Im Text genügt ein entsprechender Hinweis: "Hier Abbildung 1 einfügen."
Jeder Tabelle und Abbildung ist eine Legende beizufügen, die eine prägnante Unterschrift enthält und sämtliche in der Tabelle/Abbildung verwendeten Abkürzungen erläutert.

6.    Abkürzungen
Abkürzungen müssen beim ersten Auftreten im Text ausgeschrieben und mit der im Folgenden ausnahmslos zu verwendenden Abkürzung in Klammern dahinter ergänzt werden. Beispiel: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

7.    Fußnoten
Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren und am Ende des Gesamttextes aufzulisten.

8.    Zitate
Zitate sind die wörtliche Aufführung oder die sinngemäße Wiedergabe von Gedanken und Überlegungen anderer Autoren. Sie müssen im Text als solche kenntlich gemacht werden.

8.1      Wörtliches Zitat
Wörtliche oder direkte Zitate müssen aus dem Originaltext buchstaben- und zeichengetreu übernommen werden. Sie werden in Anführungszeichen gesetzt (“…”) und in Klammern um Autorenname und Jahr der Publikation des Originaltextes, aus dem sie entnommen sind, ergänzt. Der Text als solcher ist im Literaturverzeichnis aufzuführen.
Beispiel: „Es ist zweifelhaft, ob sich der Bedarf an zukünftigen Arbeitsmedizinern decken lässt." (Ricken, 2005)

8.2      Sinngemäßes oder indirektes Zitat
Werden Gedanken eines anderen Autors sinngemäß übernommen, so sind diese eindeutig mit Autorennamen und Jahr zu kennzeichnen. Haben zwei Autoren an einer Veröffentlichung geschrieben, so werden beide erwähnt; bei mehr als zweien wird nur der erste aufgeführt und mit der Abkürzung „et al.“ auf die anderen hingewiesen. Der erwähnte Text als solcher ist wiederum im Literaturverzeichnis aufzuführen.
Beispiel: Siegmann und Meyer-Falcke (2005) machen deutlich, dass die Gefährdungsbeurteilung Kernelement betriebsärztlichen Handelns ist. Dabei spielt die Qualität der Dienstleistung eine entscheidende Rolle (siehe von Reinersdorff et al., 2005).

9.    Literatur
Alle im Text verwendeten Zitate und Literaturstellen müssen am Ende des Manuskriptes in einem Literaturverzeichnis zusammengefasst dokumentiert werden. Sie sind alphabetisch nach dem ersten Autorennamen zu ordnen.

9.1      Angaben aus einem Buch
Verfassername, Vornameninitiale; weitere Verfasser, Vornameninitiale (Erscheinungsjahr): Titel des Buches. ggf. Auflage. Erscheinungsort: Verlag.

9.2      Angaben aus Sammelwerken
Verfassername, Vornameninitiale; weitere Verfasser, Vornameninitiale (Erscheinungsjahr): Titel des Aufsatzes, Seitenangabe des Aufsatzes. In: Name des Herausgebers, Vornameninitiale (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes. Erscheinungsort: Verlag.

9.3      Angaben aus Zeitschriftenaufsätzen
Verfassername, Vornameninitiale; weitere Verfasser, Vornameninitiale (Erscheinungsjahr): Titel des Aufsatzes. Name der Zeitschrift. Heftnummer. Seitenzahl.

9.4      Angaben aus dem Internet
Verfassername, Vornameninitiale. (Erstellungsdatum): Titel des Aufsatzes bzw. des Textes. URL. (Datum des Zugriffs).

 

fileadmin/downloads/Autorenrichtlinien_01.pdf   Hier Können Sie die Autorenempfehlungen als PDF-Datei downloaden.

 

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