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BsAfB-Mitgliedschaft:
Vollmitglieder können selbstständige Ärzte werden, die arbeitsmedizinisch oder betriebsmedizinisch tätig sind. Auch ermächtigte Ärzte können als Mitglieder beitreten. Außerordentliche Mitglieder können grundsätzlich Personen werden, die einen engen Bezug zur Arbeitsmedizin haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, z. B. Betriebsärzte in angestellter Stellung, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Um den Aufnahmeantrag herunterzuladen, benötigen Sie den kostenlosen

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Download des Aufnahmeformulars

Sie können das Formular aber auch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 - 101 61 87 bestellen.

Mitgliedsbeiträge:
120,- Euro pro Jahr bei Rundschreiben und Vereinsmitteilungen an die E-Mail-Anschrift
140,- Euro pro Jahr bei Rundschreiben per Fax (erheblicher Mehraufwand)
100,- Euro pro Jahr für außerordentliche Mitglieder (siehe oben) 

Im Mitgliedsbeitrag ist die kostenlose Zusendung unseres Verbandsorgans "Praktische Arbeitsmedizin" enthalten, deshalb wurden die drei Beitragsgruppen auf der Mitgliederversammlung am 24.02.2007 um je 40,-€ erhöht.
Die Beiträge werden üblicherweise Anfang des Jahres für das jeweilige Kalenderjahr abgebucht. Erreicht uns ein Aufnahmeantrag im laufenden Jahr, wird anteilsmäßig nur der Betrag für die verbleibenden Monate abgebucht.

 

 

 

 

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Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner
und freiberuflicher Betriebsärzte e.V.

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