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Dr. med. Gisbert Voigt (FA für Kinder- und Jugendmedizin) ist der 1. Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses I der Ärztekammer Niedersachsen. Im Frühjahr 2006 wurde er zum stellvertretenden Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen gewählt.

Von ihm stammt die Stellungnahme vom 2. Januar 2005:

Von Seiten der ÄKN möchte ich zur Zukunft der Betriebsmedizin folgendes anmerken:

Grundsätzlich halten wir den Erhalt der ZWB Betriebsmedizin für unverzichtbar. Wir sind davon überzeugt, dass eine flächendeckende Versorgung der Kleinbetriebe sowie der mittelgroßen Betriebe ohne eine ausreichende Zahl von Betriebsmedizinern nicht möglich ist bzw. sein wird. Vor diesem Hintergrund setzen sich die WB-Gremien der ÄKN auf Bundesebene vehement für den Erhalt der Betriebsmedizin ein.

Es bedurfte zunächst einiger Anstrengungen, die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin überhaupt in der neuen WBO zu erhalten. Auf dem 106. DÄT konnte gegen den erklärten Willen des BÄK-Vorstandes sowie der Mehrheit in der StäKo Weiterbildung der BÄK erreicht werden, die ZWB Betriebsmedizin zu erhalten. Auf dem 107. DÄT in Bremen wurde dann ein Vorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine insgesamt 36-monatige WB-Zeit vorsieht. Davon sind allein 24 Monate in der Betriebsmedizin/ Arbeitsmedizin geplant. Zusätzlich werden 360 Stunden Kurs Weiterbildung gefordert. Dieser Antrag wurde leider mehrheitlich auf dem DÄT in Bremen akzeptiert.

Für die ÄKN stellte ich als Delegierter einen Alternativvorschlag zur Abstimmung, der eine 24-monatige Weiterbildung vorsieht, davon 12 Monate in der Betriebsmedizin. Zusätzlich werden 240 Stunden Kurs Weiterbildung gefordert. Dieser Antrag wurde durch den Bremer DÄT an den Vorstand überwiesen und im November 2004 auf der StäKo erneut diskutiert.

Erfreulicherweise fanden sich jetzt zusätzliche Befürworter in der StäKo für ein „abgespecktes“ Modell, wie von der ÄKN angeregt, sodass eine weitere Beratung und eventuell neue Beschlussfassung für den kommenden DÄT in Berlin wahrscheinlich wird!

Vor diesem Hintergrund haben sich die WB-Gremien der ÄKN dazu entschlossen, bei der Beschlussfassung zur neuen WBO (26./27.11. 2004) die ZWB Betriebsmedizin zunächst auszuklammern, sodass aktuell in Niedersachsen weiter eine WB in Betriebsmedizin nach den bisher gültigen Regeln möglich ist. Wir würden diesen Weg verlassen, sofern – wie oben dargelegt – auf dem DÄT in Berlin die Betriebsmedizin überarbeitet verabschiedet wird.

 

 

Positionspapier des BsAfB zur Weiterbildung:
Die betriebsärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen ist sicherlich in absehbarer Zukunft für die flächendeckende Versorgung erforderlich und eine Bereicherung für die Arbeitsmedizin. Hier profitieren die betreuten Betriebe insbesondere von der lokalen Präsenz und der kontinuierlichen Betreuung durch eine(n) Betriebsärztin/-arzt.

Hierbei ist für uns nicht die etwas Verwirrung stiftende doppelte Berufsbezeichnung FA für Arbeitsmedizin versus Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin entscheidend. Zumal beiden bisher dieselben Weiterbildungskurse und Grundvoraussetzungen (z. B. zwei Jahre Innere Medizin) zu Grunde liegen. Bei Wegfall der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin müsste nach unserer Auffassung eine Ärztin bzw. ein Arzt die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin im Rahmen der Rechtssicherheit erteilt bekommen, wenn sie/er die Kriterien der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllt hat.

Die berufsbegleitende Weiterbildung zum FA für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin halten wir für viele Jahre unverzichtbar. Die Qualität der arbeitsmedizinischen Weiterbildung ist nicht davon abhängig, dass in der Weiterbildung ein ermächtigter Arzt eines (meist) überregionalen arbeitsmedizinischen Dienstes formell die Weiterbildungsziele garantieren soll. Häufig sind diese weiterbildungsermächtigten FA für Arbeitsmedizin mehr als 100 km von der Ärztin bzw. dem Arzt in der Weiterbildung entfernt und man trifft sich nur einmal monatlich persönlich zu einer Besprechung. Der Ausbildungsschwerpunkt der angestellten Ärzte bei großen überregionalen Diensten liegt häufig in der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Hier besteht die Gefahr, dass die Auseinandersetzung mit den sehr wichtigen Weiterbildungsinhalten Betriebsbegehung, ASA-Sitzung, Begutachtung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu kurz kommt.

Es mangelt nicht an Nachwuchs für die Qualifikation im Bereich Arbeitsmedizin bzw. Betriebsmedizin. Es mangelt aber sehr wohl an Weiterbildungsstellen. Es sollte die Möglichkeit der zeitlich parallelen Weiterbildung in mehreren Fächern verbunden mit der Halbtags-Weiterbildungsermächtigung für Betriebsmedizin und/oder Arbeitsmedizin für entsprechend qualifizierte Weiterbilder/-innen geschaffen werden und das ohne Wegfall der berufsbegleitenden Weiterbildung in den nächsten Jahren. Somit können zeitgleich kombinierte Weiterbildungen in sinnvoll zu kombinierenden Fächern erfolgen, z. B. Allgemeinmedizin und Betriebsmedizin.

Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Weiterbildungsinhalte der Bundesärztekammer und den Wegfall der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Ausdrücklich stehen wir zu einer qualifizierten arbeitsmedizinischen Ausbildung auf hohem Niveau. Allerdings halten wir den bisher aufgezeichneten Weiterbildungsweg für einseitig. Hierdurch würde ein großes Potential an arbeitsmedizinisch interessierten Ärzten den Schritt in die Weiterbildung zur Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin nicht wagen.

Hier können Sie das BsAfB-Positionspapier als Word-Dokument oder als PDF-Datei herunterladen.


In dem unten angefügten Feedbackformular können Sie die unterschiedlichen Vorstellungen zur Zukunft der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin kommentieren.

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