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Seit 1992 fanden sich regelmäßig freiberufliche Arbeitsmediziner und Betriebsärzte zum Gedankenaustausch in Hannover zusammen. 1995 gründete sich eine Arbeitsgemeinschaft, aus der ein Jahr später ein eingetragener Verein wurde – die Arbeitsgemeinschaft freiberuflicher Betriebsärzte e.V. (AfB) mit Sitz in Hannover. Die Gründungsmitglieder kamen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Inzwischen dehnt sich unser Verband über das gesamte Bundesgebiet aus.

Imageflyer

Unser Berufsverband versteht sich als Antagonist großer überregionaler arbeitsmedizinischer Dienste. Wir berücksichtigen speziell die Probleme und Besonderheiten der betriebsmedizinischen Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten, also von freiberuflichen Arbeitsmedizinern, niedergelassenen Kollegen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder zum Teil auch von kleinen regionalen arbeitsmedizinischen Zentren. Seit einer Satzungsänderung am 5. Februar 2005 können auch angestellte Ärzte (außerordentliche) Mitglieder werden.

Mitgliedschaft in anderen Verbänden:



Der BsAfB ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V. (BASI).

Der BsAfB ist Mitglied im Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft (GewiNet).

Der BsAfB gibt seit 2005 eine eigene Fachzeitschrift als offizielles BsAfB-Organ heraus. Das Magazin Praktische Arbeitsmedizin (Copyright by BsAfB) soll zunächst viermal pro Jahr erscheinen. Redaktionell liegen die Schwerpunkte der neuen Zeitschrift in der Aktualität, der Relevanz, der Kürze und im Pragmatismus für das Handeln des Arbeitsmediziners bei seiner täglichen Arbeit. BsAfB-Mitglieder erhalten die Zeitschrift kostenlos.

Es konnten Rahmenverträge für die arbeitsmedizinische Betreuung der Metallverarbeitung, der Sanitär- und Heizungstechniker und der Landmaschinenmechaniker mit den zuständigen Unternehmensverbänden abgeschlossen werden. Der einzelne Arzt schließt dabei immer einen persönlichen Betreuungsvertrag mit dem Betrieb ab, ist also im Gegensatz zur Mitarbeit in einem überbetrieblichen Dienst nicht angestellt oder weisungsgebunden. Bundesweit werden Filialen der Wessels & Müller AG (Fahrzeugteile und mehr) durch BsAfB-Betriebsärzte betreut.

In Niedersachsen und im gesamten Bundesgebiet stehen uns kompetente Kooperationspartner mit zahlreichen Sicherheitsingenieuren für die sicherheitstechnische Betreuung zur Verfügung. Begehungen und Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses werden in der Regel nach Terminabsprache gemeinsam durchgeführt.

Besonders hervorzuheben ist die Affinität vieler Mitglieder zu Computer und Internet. Viele setzen eine leistungsfähige Software zur Dokumentation der Grundsatzuntersuchungen und zur Terminverwaltung ein. Fast alle Mitglieder verfügen über einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.

Unter Betriebsarztsuche sind BsAfB-Ärzte/-innen aufgelistet, welche noch Betriebe übernehmen können. 

Unsere berufspolitischen Ziele liegen darin, die Stellung der niedergelassenen Arbeits- und Betriebsmediziner zu stärken. Unser Verband war der erste, der bei den Gesetzentwürfen zur Fahrerlaubnisverordnung interveniert hat. Es wurde kurzfristig eine Expertenkommission gegründet, welche eine Liste geeigneter Untersuchungsverfahren für die Leistungsteste (Computerteste) erstellte. Durch zahlreiche Schreiben an Bundes- und Landesverkehrsministerien wurde umgehend klargestellt, dass Betriebsärzte ausreichend für sogenannte "augenärztliche Gutachten" qualifiziert sind. Zusätzlich wurde auch darauf hingewiesen, dass es für die in der FeV vorgesehene verkehrspsychologische Begutachtung in der Regel nicht der zusätzlichen Beurteilung eines Diplompsychologen bedarf.

Im Rahmen der Weiterbildungsordnung und Facharztqualifikation "Betriebsmedizin/FA für Arbeitsmedizin" treten wir mit als Meinungsbildner auf. Wenn in Zukunft die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" doch noch wegfallen sollte, sehen wir es als selbstverständlich an, dass Betriebsärzten, die schließlich die gleichen theoretischen Kurse besucht haben, die Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" anzuerkennen ist, wenn sie entsprechend tätig waren.


Im Laufe der Jahre hat sich unsere Interessengemeinschaft zum bundesweiten Berufsverband entwickelt. Eine Namensänderung in "Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte" (BsAfB) wurde im Januar 2004 vollzogen.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft können Sie sich auch per Mail an unsere Geschäftsstelle wenden, oder telefonisch unter:
(0800) - 101 61 87.

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Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner
und freiberuflicher Betriebsärzte e.V.

www.bsafb.de  |  www.praktische-arbeitsmedizin.de  |  www.betriebsaerztetag.de